Mitgliedschaft

Neueintritt oder Wiedereintritt in die Kirche

Es freut uns, wenn Sie sich überlegen, der Evangelisch-Reformierten Kirche beizutreten.

Kontaktieren Sie am besten die Pfarrerin oder den Pfarrer in ihrem Pfarrkreis. Sie oder er werden gerne mit Ihnen das Vorgehen besprechen und konkrete Fragen beantworten.

Das eigentliche Beitrittsgesuch erfolgt dann schriftlich mit einem Brief an die Kirchenvorsteherschaft, die dann über die Aufnahme entscheiden wird.

Den genauen Wortlaut der Kirchenordnung finden Sie unter www.ref-sg.ch

Austritt aus der Kirche

Was müssen Sie beachten, wenn Sie aus der Evang.-ref. Kirche austreten wollen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand aus der Kirche autreten möchte. Grundsätzlich respektieren wir diesen Wunsch. Bitte teilen Sie uns Ihre Gründe mit, nur so können wir unseren Dienst an den Gemeindemitgliedern und der Gesellschaft aufrecht erhalten und verbessern.

Was es zu bedenken gilt:

  • Mit dem Kirchenaustritt verzichtet jemand auf alle Dienste der Kirche.
  • Bitte benachrichtigen Sie auch Ihre Angehörigen über diesen Schritt, sonst kann es vor allem bei Todesfällen zu unangenehmen Überraschungen kommen.
  • Besprechen Sie allfällige Konsequenzen für weitere Familienangehörige, wenn Sie Kinder im schulpflichtigen Alter haben.
    Was viele nicht wissen: Der Religionsunterricht an der Schule wird im Kanton St.Gallen vollumfänglich von der Kirche bezahlt.

Das Vorgehen bei einem Kirchenaustritt wird in Art. 24 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen geregelt:

“Wer aus der evangelisch-reformierten Kirche austreten will, hat eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei der Kirchenvorsteherschaft der Wohngemeinde einzureichen. Ein Pfarrer oder ein Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sucht mit dem Austretenden Rücksprache zu nehmen. Der Austretende hat die Kirchensteuer bis zum Ende des Monates zu entrichten, in welchem er den Austritt ordnungsgemäss erklärt hat.”

Die ganze Kirchenordnung finden Sie unter www.ref-sg.ch