Behörden

Zu den Aufgaben der Behörden der Kirchgemeinde gehört es, sich immer wieder auf den Auftrag auszurichten, den die St.Galler Kirchenverfassung im Artikel 2 beschreibt: “Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen erkennt als ihren Auftrag, Jesus Christus als das Haupt der Kirche und den Herrn der Welt zu verkündigen und durch ihr dienendes Handeln das angebrochene Reich Gottes zu bezeugen.”

 

 

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. (Kirchgemeindeordnung Artikel 9)Kirchgemeindeordnung
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Die Synode ist in Vertretung der evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das oberste Organ der Kantonalkirche. Sie besteht aus 180 Synodalen und bildet …