Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. (Kirchgemeindeordnung Artikel 9)
Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. (Kirchgemeindeordnung Artikel 9)