Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. (Kirchgemeindeordnung Artikel 9)
Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. (Kirchgemeindeordnung Artikel 9)