Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. (Kirchgemeindeordnung Artikel 9)
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern. (Kirchgemeindeordnung Artikel 9)